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   OVG Niedersachsen, 01.09.2010 - 4 ME 185/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,21743
OVG Niedersachsen, 01.09.2010 - 4 ME 185/10 (https://dejure.org/2010,21743)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 01.09.2010 - 4 ME 185/10 (https://dejure.org/2010,21743)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 01. September 2010 - 4 ME 185/10 (https://dejure.org/2010,21743)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Berücksichtigung von Hausfinanzierungskosten beim Kostenbeitrag für gewährte Jugendhilfe

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 93 Abs. 1 SGB VIII; § 93 Abs. 2 SGB VIII; § 93 Abs. 3 S. 3 SGB VIII
    Heranziehung eines Elternteils zu einem Kostenbeitrag im Zusammenhang mit der Gewährung von Jugendhilfe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Heranziehung eines Elternteils zu einem Kostenbeitrag im Zusammenhang mit der Gewährung von Jugendhilfe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Heranziehung eines Elternteils zu einem Kostenbeitrag im Zusammenhang mit der Gewährung von Jugendhilfe

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • OVG Niedersachsen, 26.01.2010 - 4 ME 2/10

    Zur Finanzierung selbstgenutzten Wohnungseigentums eingegangene

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 01.09.2010 - 4 ME 185/10
    Hiervon ist jedoch der für die Nutzung des Eigentums anzusetzende Wohnwert abzuziehen (siehe hierzu den Senatsbeschluss vom 26.1.2010 - 4 ME 2/10 -).
  • VG Neustadt, 24.02.2011 - 4 K 1040/10

    Heranziehung zu einem jugendhilferechtlichen Kostenbeitrag

    Da allerdings auch die Wohnungsmiete nicht als abzugsfähige Belastung angesehen werden kann, können Verbindlichkeiten wegen der Immobilienfinanzierung nur insoweit als angemessen im Sinne des § 93 Abs. 3 Satz 4 SGB VIII angesehen werden, als den Finanzierungskosten der durch die Nutzung des Eigentums erzielte Wohnwert gegenübergestellt und in Abzug gebracht wird (OVG Niedersachsen, Beschluss vom 1. September 2010 - 4 ME 185/10 -, juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 18. Dezember 2008 - 12 E 1458/08 -, juris; Wiesner, SGB VIII, a.a.O., § 93 Rdnr. 24).
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